{"id":13,"date":"2010-12-02T15:24:00","date_gmt":"2010-12-02T14:24:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.solfruit.dev"},"modified":"2019-09-06T07:32:48","modified_gmt":"2019-09-06T06:32:48","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.solfruit.de\/?page_id=13","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<p>1. Geltungsbereich<br \/>\n1.1. Unsere Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten ausschlie\u00dflich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende<br \/>\nBedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir h\u00e4tten ausdr\u00fccklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.<br \/>\nUnsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender<br \/>\nBedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausf\u00fchren.<br \/>\n1.2. Unsere Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten nur gegen\u00fcber Unternehmern im Sinn von \u00a7 310 Abs. 1 BGB. Wir halten diese<br \/>\nGesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr unsere Kunden auf unserer Internetseite in den Sprachen Deutsch, Englisch, Franz\u00f6sisch und<br \/>\nSpanisch zum Download bereit.<br \/>\n2. Vertrag<br \/>\n2.1. Kaufvertrag<br \/>\n2.1.1. Der Kaufvertrag bedarf keiner besonderen Form. Kaufvertr\u00e4ge sollen sofort und vor Ausf\u00fchrung des Vertrages<br \/>\nschriftlich, z.B. per Fax, E-Mail oder Brief best\u00e4tigt werden. Der Inhalt des Best\u00e4tigungsschreibens gilt als vereinbart, soweit<br \/>\nihm nicht sofort widersprochen wird.<br \/>\n2.1.2. Einseitige, nachtr\u00e4glich auf Schriftst\u00fccke, z.B. Rechnungen und Lieferscheine, jeder Art eingesetzte abweichende<br \/>\nBedingungen sind unwirksam.<br \/>\n2.1.3. Bei Nichtvereinbarung eines Bestimmungslandes gilt das Land des Gesch\u00e4ftssitzes des K\u00e4ufers oder der Ort der<br \/>\nNiederlassung als Bestimmungsland.<br \/>\n2.2. Kommissionsgesch\u00e4ft<br \/>\n2.2.1. Ein Kommissionsgesch\u00e4ft liegt vor, wenn die Abwicklung des Gesch\u00e4fts im Auftrag des Kommittenten auf seine<br \/>\nRechnung und sein Risiko erfolgt. Der Kommission\u00e4r \u00fcbernimmt das Delkredere.<br \/>\n2.2.2. Bei Vereinbarung eines garantierten Mindestpreises gelten die Regeln f\u00fcr das Kommissionsgesch\u00e4ft.<br \/>\n2.2.3. Der Kommission\u00e4r hat mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu handeln und insbesondere der Tatsache der<br \/>\nVerderblichkeit der Ware Rechnung zu tragen.<br \/>\n2.2.4. Sofern nichts anderes vereinbart ist, muss der Kommission\u00e4r seinen Kommittenten laufend \u00fcber den Verkauf in<br \/>\nschriftlicher Form informieren und so fr\u00fch wie m\u00f6glich eine genaue Verkaufsabrechnung \u00fcbermitteln. Die<br \/>\nVerkaufsabrechnung muss den Bruttoverkaufserl\u00f6s, die verauslagten Kosten nach Kostenart und den vereinbarten<br \/>\nKommissionssatz ausweisen. Der Kommittent kann bei ausdr\u00fccklicher Vereinbarung auch detaillierte Angaben \u00fcber den<br \/>\nVerkaufsverlauf verlangen.<br \/>\n2.2.5. Der Kommittent hat auf eigene Kosten ein Kontrollrecht \u00fcber die Verkaufsabrechnung des Kommission\u00e4rs. Der<br \/>\nKommittent kann einen Experten beauftragen, beim Kommission\u00e4r die Verkaufsabrechnung zu pr\u00fcfen. Es kann sich dabei nur<br \/>\num einen von den Parteien unabh\u00e4ngigen Dritten handeln, der dem Berufsgeheimnis unterworfen ist, z.B. ein<br \/>\nWirtschaftspr\u00fcfer. Dieser Experte darf dem Kommittenten den Namen der Klienten des Kommission\u00e4rs nicht preisgeben,<br \/>\nausgenommen bei Selbsteintritt des Kommission\u00e4rs.<br \/>\n2.2.6. \u201dPreis nach Verkauf\u201d ist Selbsteintritt des Kommission\u00e4rs als K\u00e4ufer.<br \/>\n2.2.7. Ist Vorauszahlung und\/oder Anzahlung und\/oder ganz oder teilweise \u00dcbernahme der Vermarktungskosten vereinbart, so<br \/>\ngilt: Der Kommittent garantiert dem Kommission\u00e4r die R\u00fcckzahlung der vereinbarten Vorauszahlungen. Der Kommission\u00e4r<br \/>\nkann \u00fcber die Ware verf\u00fcgen im Rahmen der vereinbarten Vorauszahlungen.<br \/>\n2.3. Preis nach Ankunft<br \/>\n2.3.1. Bei \u201dPreis nach Ankunft\u201d, \u201dRichtpreis\u201d, \u201dPreisbasis\u201d ist der Preis nur ein Vorschlag, die \u00fcbrigen Kontraktbedingungen<br \/>\nsind vereinbart. Nach Ankunft der Ware und deren Verf\u00fcgbarkeit oder \u2013 nach Vereinbarung \u2013 sp\u00e4ter, vereinbaren die Parteien<br \/>\ntelefonisch oder per Fax den Kaufpreis unter Ber\u00fccksichtigung der Markttendenz und der Qualit\u00e4t der Ware. Der K\u00e4ufer<br \/>\nbest\u00e4tigt dem Verk\u00e4ufer den Preis sofort per Fax, oder per Email. Das Gesch\u00e4ft ist sodann ein Kaufvertrag zum Festpreis.<br \/>\nWiderspricht der Verk\u00e4ufer jedoch sofort, finden die Bestimmungen \u00fcber das Kommissionsgesch\u00e4ft Anwendung.<br \/>\n2.4. Gesch\u00e4fte conto \u00e0 meta<br \/>\n2.4.1. Wird ein Gesch\u00e4ft conto \u00e0 meta vereinbart, so haftet der:<br \/>\n2.4.1.1. Partner im Abgangsland f\u00fcr Beschaffenheit, Verpackung und Versendung der Ware. 2.4.1.2. Partner im<br \/>\nBestimmungsland f\u00fcr Entladung, bestm\u00f6glichen Verkauf und Einziehung des Erl\u00f6ses. Er \u00fcbernimmt das Delkredere.<br \/>\n2.4.2. Der Partner im Abgangsland gibt dem Partner im Empfangsland den Preis der Ware, die Art der Verpackung sowie die<br \/>\ndurch die Versendung entstandenen Kosten auf.<br \/>\n2.4.3. Der Partner im Bestimmungsland stellt unverz\u00fcglich nach Verkauf eine detaillierte Verkaufsabrechnung auf, in die er<br \/>\ndie Kosten gem\u00e4\u00df 2.2.2. sowie f\u00fcr Transport, Grenzabgaben, Zoll, Geb\u00fchren und Steuern und sonstige \u2013 zu vereinbarende \u2013<br \/>\nKosten aufnimmt. Gewinn oder Verlust teilen sich die Partner in dem vereinbarten Verh\u00e4ltnis. Ist keine Vereinbarung<br \/>\ngetroffen, so betr\u00e4gt das Verh\u00e4ltnis 50:50.<br \/>\n2.4.4. Die Partner verpflichten sich, auf eigene Kosten, auf Verlangen sich wechselseitig ein Kontrollrecht \u00fcber die<br \/>\nangewandten Preise und getragenen Kosten zu gew\u00e4hren. Dieses Recht ist durch unabh\u00e4ngige, zur Berufsverschwiegenheit<br \/>\nVerpflichtete auszu\u00fcben.<br \/>\n2.5. Verkaufsformeln<br \/>\n2.5.1. Erg\u00e4nzend zu diesen Bedingungen (COFREUROP) bestimmen sich die beiderseitigen Rechte und Pflichten nach den<br \/>\nindividuellen Vereinbarungen insbesondere gem\u00e4\u00df dem vereinbarten INCOTERM.<br \/>\n2.5.2. Die \u201eINCOTERMS 2000\u201c (g\u00fcltig ab 01.01.2000) sind:<br \/>\nEXW Ab Werk (&#8230;. benannter Ort)<br \/>\nFCA Frei Frachtf\u00fchrer (&#8230;. benannter Ort)<br \/>\nFAS Frei L\u00e4ngsseite Seeschiff (&#8230;&#8230; benannter Verschiffungshafen)<br \/>\nFOB Frei an Bord (&#8230;. benannter Verschiffungshafen)<br \/>\nCFR Kosten und Fracht (&#8230;. benannter Bestimmungsort)<br \/>\nCIF Kosten, Versicherung, Fracht (&#8230;. benannter Bestimmungsort)<br \/>\nCPT Frachtfrei (&#8230;. benannter Bestimmungsort)<br \/>\nCIP Frachtfrei versichert (&#8230;. benannter Bestimmungsort)<br \/>\nDAF Geliefert Grenze (&#8230;. benannter Ort)<br \/>\nDES Geliefert ab Schiff (&#8230;. benannter Bestimmungshafen)<br \/>\nDEQ Geliefert ab Kai (verzollt) (&#8230;. benannter Bestimmungshafen)<br \/>\nDDU Geliefert unverzollt (&#8230;. benannter Ort)<br \/>\nDDP Geliefert verzollt (&#8230;. benannter Ort)<br \/>\nEin Kommentar der INCOTERMS ist bei der CCI (Internationale Handelskammer) in Paris zu beziehen.<br \/>\n3. Ware<br \/>\n3.1. Aufbereitung, Kennzeichnung, Verpackung<br \/>\n3.1.1. Aufbereitung, Kennzeichnung und Verpackung m\u00fcssen den Bestimmungen des Vermarktungsgebietes, das vom K\u00e4ufer,<br \/>\ndem Verk\u00e4ufer zuvor mitgeteilt worden ist, entsprechen. Das gilt auch f\u00fcr die Um-, Transport- sowie die Fertigverpackung.<br \/>\n3.1.2. Lieferung erfolgt nach Vereinbarung, in Einweg-, Mehrweg-Verpackung oder in loser Sch\u00fcttung.<br \/>\n3.1.3. Bei Lieferung in Mehrwegverpackung gelten die zwischen K\u00e4ufer und Verk\u00e4ufer getroffenen Vereinbarungen. Mangels<br \/>\nVereinbarung ist Mehrwegverpackungsmaterial, das vom Verk\u00e4ufer leihweise \u00fcberlassen wurde, nach dessen Wahl frei<br \/>\nAnkunfts- oder Abgangsstation zur\u00fcckzuliefern.<br \/>\n3.1.4. Mangels Vereinbarung ist Verpackungsmaterial, das von einer der Vertragsparteien gestellt wurde, auf Anforderung<br \/>\nunverz\u00fcglich zur\u00fcckzuliefern, falls das Gesch\u00e4ft nicht zustande kommt. Die Kosten gehen zu Lasten dessen, der die<br \/>\nNichterf\u00fcllung verursacht hat. Fehlmengen werden zu Selbstkosten berechnet.<br \/>\n3.1.5. Mangels anderer Vereinbarung wird branchen\u00fcblich die Ware entweder nach Nettogewicht oder nach Gewichtsstandardisierten<br \/>\nTransporteinheiten berechnet. Bei Lieferung von Fertigpackungen gelten die gesetzlichen Toleranzen im<br \/>\njeweiligen Bestimmungsland bzw. Vermarktungsgebiet.<br \/>\n3.1.6. Der Verk\u00e4ufer hat das Recht, insgesamt 5 % mehr oder weniger zu liefern. Dies gilt nicht f\u00fcr zollkontingentierte oder<br \/>\nlizenzpflichtige Ware.<br \/>\n3.2. Beschaffenheit der Ware Die Ware muss sich bei der Verladung in solchem Zustand befinden, dass sie nach normalem<br \/>\nTransport bei Ankunft die vereinbarten Eigenschaften aufweist.<br \/>\n3.3. Gesetzliche Anforderungen an die Ware<br \/>\n3.3.1 Der Verk\u00e4ufer haftet f\u00fcr die Gesetzeskonformit\u00e4t der Ware im Vermarktungsgebiet, das vom K\u00e4ufer zuvor angegeben<br \/>\nworden ist. Er haftet insbesondere f\u00fcr die Einhaltung der sanit\u00e4ren, phytosanit\u00e4ren, lebensmittelrechtlichen,<br \/>\nkennzeichnungsrechtlichen, eichrechtlichen und marktordnungsrechtlichen Vorschriften. Ist das Bestimmungsland nicht<br \/>\nangegeben, so gilt der Gesch\u00e4ftssitz des K\u00e4ufers als Bestimmungsland.<br \/>\n3.4. Einfuhr- und Ausfuhrdokumente<br \/>\n3.4.1. Die Vertragspartner sind verpflichtet, s\u00e4mtliche Formalit\u00e4ten zu erf\u00fcllen und s\u00e4mtliche Dokumente zur Verf\u00fcgung zu<br \/>\nstellen, die zur Vertragserf\u00fcllung erforderlich sind.<br \/>\n3.4.2. Insbesondere ist der Verk\u00e4ufer f\u00fcr die Beibringung der Ausfuhrlizenzen und anderer zur Ausfuhr erforderlichen<br \/>\nDokumente, der K\u00e4ufer f\u00fcr die Beschaffung der Einfuhrlizenzen und der sonstigen Einfuhrdokumente innerhalb der f\u00fcr die<br \/>\nDurchf\u00fchrung des Vertrages geltenden Fristen verantwortlich.<br \/>\n3.4.3. Erf\u00fcllt ein Vertragsteil ein Formerfordernis oder die Pflicht zur Vorlage erforderlicher Dokumente nicht oder nicht<br \/>\nrechtzeitig, so berechtigt ihn dies nicht vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Vielmehr ist der andere Vertragsteil in diesem Fall<br \/>\nberechtigt, den Vertrag zu k\u00fcndigen, und\/oder Schadensersatz zu fordern.<br \/>\n4. Verladung, Versand, Lieferung<br \/>\n4.1. Verladung<br \/>\n4.1.1. Verladung und Versand sind sachgem\u00e4\u00df vorzunehmen.<br \/>\n4.1.2. Der Verk\u00e4ufer haftet mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet Abschnitt 3 auch f\u00fcr Sch\u00e4den, die infolge<br \/>\nunsachgem\u00e4\u00dfer Verladung oder unsachgem\u00e4\u00dfen Versands entstehen; ausgenommen bei Verkauf ab Werk.<br \/>\n4.1.3. Der Verk\u00e4ufer muss nach erfolgter Verladung dem K\u00e4ufer den Abgang der Sendung unter Angabe des Inhalts und des<br \/>\nKennzeichens des Lastkraftwagens, der Waggonnummer, der AWB-Nummer (air way bill-Nr.) oder des Schiffnamens<br \/>\nanzeigen.<br \/>\n4.2 Transportkosten bei \u00c4nderungen<br \/>\n4.2.1. Abgangsstation und Bestimmungsstation sind sp\u00e4testens bei Kaufvertragsabschluss festzulegen. Durch \u00c4nderungen<br \/>\nentstehende Mehr- oder Minderkosten gehen zu Lasten bzw. zu Gunsten dessen, der die \u00c4nderung verursacht.<br \/>\n4.2.2. Wird abweichend von der vereinbarten Menge geliefert, so tr\u00e4gt der Verk\u00e4ufer den Frachtunterschied. 4.3. Ermittlung<br \/>\ndes Ladegewichts<br \/>\n4.3.1. Wenn nicht anders vereinbart, gilt das Nettogewicht bei Ankunft. Das Nettogewicht ist das ermittelte Bruttogewicht<br \/>\nabz\u00fcglich Tara und Gewicht des Transportmittels.<br \/>\n4.3.2. Branchenstandardisierte Packungen haben das vereinbarte Gewicht bei Ankunft aufzuweisen. Das Gewicht f\u00fcr nichtbranchenstandardisierte<br \/>\nPackungen wird je nach Verkaufsformel bei Abgang oder Ankunft durch Verwiegung auf einer<br \/>\ngeeichten Waage festgestellt.<br \/>\n4.3.3. Die Kosten der Gewichtsermittlung tr\u00e4gt bei Abgang der Verk\u00e4ufer und bei Ankunft der K\u00e4ufer.<br \/>\n4.3.4. Wird das Gewicht am Empfangsort ermittelt, so sind f\u00fcr Schwund die in Anlage 1 aufgef\u00fchrten Toleranzen und<br \/>\nH\u00f6chstwerts\u00e4tze zu ber\u00fccksichtigen.<br \/>\n4.4. Lieferzeit<br \/>\n4.4.1. Ist die Lieferung zu fest bestimmter Zeit vereinbart, so muss sie zu diesem Zeitpunkt ausgef\u00fchrt werden. Dies gilt nicht<br \/>\nf\u00fcr Sammellieferungen. Bei diesen ist jeder Empf\u00e4nger zur sofortigen Abladung verpflichtet, um p\u00fcnktliche<br \/>\nAnschlusslieferung zu erm\u00f6glichen.<br \/>\n4.4.2. Ist Lieferung innerhalb einer bestimmten Frist vereinbart, so steht dem Verk\u00e4ufer das Recht auf Bestimmung des<br \/>\nLieferzeitpunktes und der jeweiligen Liefermenge innerhalb der vereinbarten Frist zu. Bei Lieferung auf Abruf hat der K\u00e4ufer<br \/>\ndieses Recht.<br \/>\n4.4.3. Ist keine Lieferfrist vereinbart, so gilt schnellstm\u00f6gliche Lieferung.<br \/>\n4.4.4. Nach fruchtlosem Ablauf der Lieferfrist kann der K\u00e4ufer den Vertrag k\u00fcndigen. Die K\u00fcndigung ist unverz\u00fcglich nach<br \/>\nBekanntwerden der Verz\u00f6gerung zu erkl\u00e4ren, andernfalls kann die Lieferung nicht aus Verzugsgr\u00fcnden zur\u00fcckgewiesen<br \/>\nwerden. Ein eventueller Verzugsschaden bleibt in diesen F\u00e4llen unber\u00fchrt. Dies gilt mangels anderer Vereinbarung nicht f\u00fcr<br \/>\nSukzessivlieferungen.<br \/>\n4.4.5. Die Vertragspartei, die infolge h\u00f6herer Gewalt (z.B. Streik, Embargo, Naturkatastrophe, staatliche Verf\u00fcgungen etc.) in<br \/>\nF\u00e4llen, die unvorhersehbar, un\u00fcberwindbar und ohne Einflussm\u00f6glichkeiten sind, nicht in der Lage ist, ihre<br \/>\nVertragsverpflichtungen zu erf\u00fcllen oder Gefahr dessen l\u00e4uft, hat den anderen Vertragspartner sobald sie Kenntnis von dem<br \/>\nEreignis erlangt hat, sofort zu verst\u00e4ndigen und dies schriftlich zu best\u00e4tigen. Beide Vertragspartner haben sodann das Recht \u2013<br \/>\nohne Schadensersatzanspr\u00fcche \u2013 unverz\u00fcglich den Vertrag zu k\u00fcndigen, sofern ihre bestm\u00f6glichen Bem\u00fchungen, den Vertrag<br \/>\ngegebenenfalls auch nur teilweise zu erf\u00fcllen, fehlgeschlagen sind.<br \/>\n5. Abnahme, Erf\u00fcllung<br \/>\n5.1. Abnahmepflicht<br \/>\n5.1.1. Kommt der K\u00e4ufer seiner Abnahmepflicht nicht nach, so hat der Verk\u00e4ufer das Recht, nach vorheriger Ank\u00fcndigung<br \/>\n\u00fcber die Ware anderweitig f\u00fcr Rechnung desjenigen, den es angeht, zu verf\u00fcgen. Besteht die Gefahr des Verderbs, so bedarf es<br \/>\nnicht der vorherigen Ank\u00fcndigung.<br \/>\n5.1.2. Sofern w\u00e4hrend einer laufenden Abnahmeverpflichtung eine amtliche Einfuhrbzw. Ausfuhrsperre oder vergleichbare<br \/>\nprohibitive Ma\u00dfnahmen wirksam werden, erl\u00f6schen innerhalb des Anwendungszeitraums der Ma\u00dfnahme die wechselseitigen<br \/>\nVerpflichtungen endg\u00fcltig. Es sei denn, die Ersatzlieferung ist nach Wegfall der Beeintr\u00e4chtigung m\u00f6glich und zwischen den<br \/>\nParteien vereinbart.<br \/>\n5.2. Erf\u00fcllungsverweigerung<br \/>\n5.2.1. Bei Erf\u00fcllungsverweigerung w\u00e4hlt der andere Vertragspartner ohne f\u00f6rmliche Abmahnung entweder bedingungslose<br \/>\nVertragsaufhebung oder Schadensersatz und teilt dies dem verweigernden Vertragspartner mit.<br \/>\n5.2.2. Wird keine rechtzeitige Erkl\u00e4rung (binnen 72 Stunden) abgegeben, so ist der Schadensersatz auf einen Geldanspruch in<br \/>\nH\u00f6he von 7,5 % des Kontraktwertes des Gesch\u00e4digten beschr\u00e4nkt.<br \/>\n5.2.3. Vertr\u00e4ge, ausgenommen Fixgesch\u00e4fte, deren Ausf\u00fchrung von einem Kontrahenten innerhalb einer Frist von 15 Tagen<br \/>\nvom Lieferungstermin an nicht gefordert wird, gelten nach Ablauf dieser Frist als verfallen oder aufgehoben.<br \/>\n6. M\u00e4ngel<br \/>\n6.1. M\u00e4ngelr\u00fcge<br \/>\n6.1.1. Der K\u00e4ufer hat die vertragsgem\u00e4\u00dfe Ware bei Ankunft am vereinbarten Bestimmungsort abzunehmen.<br \/>\n6.1.1.1. Bei Lieferung \u201den groupage\u201d ist an jedem vereinbarten Bestimmungsort die entsprechende Teilfracht abzunehmen.<br \/>\nGrenzstationen oder speditionelle Distributionsl\u00e4ger gelten nicht als erste Bestimmungsstation.<br \/>\n6.1.1.2. Der K\u00e4ufer oder sein Vertreter hat die Ware auch auf Transportsch\u00e4den und Fehlmengen zu \u00fcberpr\u00fcfen und<br \/>\nentsprechendes auf Frachtpapieren (Frachtbrief) zu vermerken. Der Lieferant oder sein Abschlussvertreter sind dar\u00fcber zu<br \/>\ninformieren. Wenn der zu erwartende Schaden voraussichtlich mehr als 500 Euro betr\u00e4gt, ist ein Havariekommissar zur<br \/>\nBegutachtung hinzuzuziehen.<br \/>\n6.1.1.3. Die M\u00e4ngelr\u00fcge muss dem Vertragspartner oder dessen Abschlussvertreter oder dem Makler zugeleitet werden. In<br \/>\nbeiden letzteren F\u00e4llen sind diese zur unverz\u00fcglichen Weitergabe der R\u00fcge verpflichtet. Die aus der R\u00fcge folgenden<br \/>\nAnspr\u00fcche bleiben davon unber\u00fchrt.<br \/>\n6.1.2. M\u00e4ngel, die bei sachgem\u00e4\u00dfer Pr\u00fcfung vor Beginn der Entladung festgestellt werden k\u00f6nnen, sind dann zu r\u00fcgen.<br \/>\n6.1.2.1. M\u00e4ngel, die trotz sachgem\u00e4\u00dfer Pr\u00fcfung erst w\u00e4hrend der Entladung festgestellt werden k\u00f6nnen, sind dann zu r\u00fcgen.<br \/>\nDie Entladung ist sofort einzustellen. Bei Sammellieferungen gilt jede Teilpartie als selbst\u00e4ndige Partie. Das Entladeverbot der<br \/>\nSendung ist aufgehoben nach Ausspruch der M\u00e4ngelr\u00fcge.<br \/>\n6.1.2.2. Die R\u00fcge erfolgt stets unverz\u00fcglich. Auf jeden Fall erfolgt sie bei Ware der Gruppe I innerhalb 6 Stunden, bei Ware<br \/>\nder Gruppe II innerhalb von 8 Stunden ab \u00dcbergabe (vgl. Anlage 2).<br \/>\n6.1.2.3. Wird die Ware zur Unzeit zur \u00dcbergabe bereitgestellt, so beginnt die R\u00fcgefrist ab dem Zeitpunkt, ab dem eine<br \/>\nUntersuchung der Ware unter Ber\u00fccksichtigung der \u00f6rtlichen und branchen\u00fcblichen Gepflogenheiten zumutbar ist.<br \/>\n6.1.3. M\u00e4ngel, die bei sachgem\u00e4\u00dfer Pr\u00fcfung weder in nicht-entladenen Sendungen noch w\u00e4hrend der Entladung festgestellt<br \/>\nwerden k\u00f6nnen, sind verdeckte M\u00e4ngel, f\u00fcr die die vorstehenden Abs\u00e4tze nicht gelten. Verdeckte M\u00e4ngel m\u00fcssen unverz\u00fcglich<br \/>\nnach Feststellung ger\u00fcgt werden. Alle wirtschaftlichen und betriebstechnisch zumutbaren Ma\u00dfnahmen sind zu ergreifen, um<br \/>\netwaige verdeckte M\u00e4ngel zum fr\u00fchestm\u00f6glichen Termin festzustellen.<br \/>\n6.1.4. Die M\u00e4ngelr\u00fcge erfolgt,<br \/>\n6.1.4.1. Auf der Abgangsstation m\u00fcndlich oder telefonisch,<br \/>\n6.1.4.2. Auf der Bestimmungsstation telefonisch, per Fax, oder E-Mail.<br \/>\n6.1.5. Jede telefonische oder m\u00fcndliche M\u00e4ngelr\u00fcge ist unverz\u00fcglich schriftlich zu best\u00e4tigen.<br \/>\n6.1.6. Die M\u00e4ngelr\u00fcge enth\u00e4lt:<br \/>\n6.1.6.1. Angaben \u00fcber die Identit\u00e4t des Transportmittels,<br \/>\n6.1.6.2. Eine ausf\u00fchrliche und genaue Bezeichnung der M\u00e4ngel,<br \/>\n6.1.6.3. Angabe aller Elemente, die den Nachweis der Identit\u00e4t der gelieferten mit der beanstandeten Ware erbringen.<br \/>\n6.1.7. Bei Gewichtsr\u00fcgen gelten Abschn. 3 (3.1.6.) u. 4 (4.3.). 6.1.8. Diese Bestimmungen gelten auch f\u00fcr palettierte Ware.<br \/>\n6.2. Verfahren nach M\u00e4ngelr\u00fcgen<br \/>\n6.2.1. Wird eine Lieferung nach 6.1. ger\u00fcgt und einigen sich die Parteien nicht sofort \u00fcber eine g\u00fctliche Regelung, so hat der<br \/>\nK\u00e4ufer einen anerkannten Sachverst\u00e4ndigen zur Anfertigung eines Gutachtens zu berufen. Auf Verlangen eines<br \/>\nVertragspartners ist das Gutachten durch Probenuntersuchungen lebensmittelrechtlicher Sachverst\u00e4ndiger zu erg\u00e4nzen. Diese<br \/>\nziehen repr\u00e4sentative Proben und Gegenproben und erstellen Probenahmeprotokolle und das Untersuchungsgutachten. Sie<br \/>\nverwahren Probenahmeprotokolle und Gegenproben zur Verf\u00fcgung der anderen Vertragspartei.<br \/>\n6.2.2. Das Sachverst\u00e4ndigengutachten ist nach folgenden \u2013 auch f\u00fcr den Sachverst\u00e4ndigen verbindlichen \u2013 Grunds\u00e4tzen zu<br \/>\nerstellen:<br \/>\n6.2.2.1. Dem Verk\u00e4ufer oder seinem Vertrauensmann ist von Ort und Stunde der Begutachtung und ggf. Proben- und<br \/>\nGegenprobenziehung Kenntnis zu geben, und zwar unverz\u00fcglich. Beide Parteien d\u00fcrfen der Begutachtung und gegebenenfalls<br \/>\nProben- und Gegenprobenziehung, nicht aber der Ausarbeitung des Gutachtens selbst beiwohnen und haben au\u00dfer dem Recht<br \/>\nauf Geh\u00f6r bei der Begutachtung, kein Recht, auf die Erstellung des schriftlichen Gutachtens Einfluss zu nehmen.<br \/>\n6.2.2.2. Ist ein Abgangsgutachten im Frachtbrief oder der Rechnung vermerkt oder zur Kenntnis gebracht, so k\u00f6nnen beide<br \/>\nParteien dem Sachverst\u00e4ndigen dieses Gutachten vorlegen. Die Tatsache, dass ihm ein fr\u00fcheres Gutachten vorgelegen hat, ist<br \/>\nvon dem Sachverst\u00e4ndigen in seinem Gutachten zu vermerken. Kommt der Sachverst\u00e4ndige zu einem anderen Ergebnis als das<br \/>\nVersand- oder Exportgutachten, so muss der Sachverst\u00e4ndige sein Ergebnis, tunlichst unter Angabe von Beweismitteln,<br \/>\nbegr\u00fcnden.<br \/>\n6.2.2.3. Der Sachverst\u00e4ndige darf von ihm begutachtete Ware weder kaufen noch verkaufen.<br \/>\n6.2.2.4. Der Sachverst\u00e4ndige muss u.a. feststellen, ob die ger\u00fcgten M\u00e4ngel durch Nachsortierung beseitigt werden k\u00f6nnen.<br \/>\n6.2.2.5. Die Kosten des Sachverst\u00e4ndigengutachtens sind, wenn die R\u00fcge berechtigt ist, vom Verk\u00e4ufer, wenn die R\u00fcge<br \/>\nungerechtfertigt ist, vom K\u00e4ufer zu tragen.<br \/>\n6.2.3. Ist die R\u00fcge gerechtfertigt, so stehen dem K\u00e4ufer nach Ma\u00dfgabe der folgenden Bestimmungen Rechte auf Minderung,<br \/>\nAbnahmeverweigerung oder Schadensersatz (inklusive z.B. Ersatzlieferung, Deckungskauf) zu.<br \/>\n6.2.3.1. Minderung kann nur verlangt werden, wenn die sich aus Anlage 1, Spalte 1, ergebenden Schwunds\u00e4tze \u00fcberschritten<br \/>\nsind. In diesem Fall bestimmt sich der Minderwert anhand der Differenz zwischen dem Wert der vertragsgem\u00e4\u00dfen Ware und<br \/>\ndem tats\u00e4chlichen Wert der gelieferten Ware, unabh\u00e4ngig von der Marktsituation.<br \/>\n6.2.3.2. Abnahmeverweigerung ist nur zul\u00e4ssig, wenn die sich aus Anlage 1 ergebenden S\u00e4tze \u00fcberschritten sind. Macht der<br \/>\nK\u00e4ufer von seinem Abnahmeverweigerungsrecht Gebrauch, so hat er dies dem Verk\u00e4ufer telefonisch oder in anderer<br \/>\ngesch\u00e4ftlich \u00fcblicher Weise innerhalb der f\u00fcr die R\u00fcge geltenden Fristen anzuzeigen und vom Verk\u00e4ufer anderweitige<br \/>\nDispositionen zu verlangen. K\u00e4ufer bzw. Empf\u00e4nger sind verpflichtet, bis zur anderweitigen Disposition auf eigene Kosten f\u00fcr<br \/>\nden Schutz der Ware zu sorgen. Trifft diese anderweitige Disposition bei leicht verderblicher Ware bis zum n\u00e4chsten Tag 8<br \/>\nUhr und bei anderer Ware (bis zum \u00fcbern\u00e4chsten Tag) bis 12 Uhr nicht ein, so hat der K\u00e4ufer die Ware bestm\u00f6glich f\u00fcr<br \/>\ndenjenigen zu verwerten, den es angeht. Ist vor Ablauf dieser Frist Gefahr f\u00fcr die Ware in Verzug, so hat der K\u00e4ufer die<br \/>\nVerwertung der Ware schon vorher, nach Anzeige an den Verk\u00e4ufer, vorzunehmen. Eine entsprechende Feststellung soll<br \/>\ntunlichst schon im Sachverst\u00e4ndigengutachten getroffen werden.<br \/>\n6.2.3.3. Der Schadensersatzanspruch richtet sich nach den allgemeinen Rechtsgrundlagen und den folgenden Bestimmungen:<br \/>\n6.2.3.4. Dem Verk\u00e4ufer ist \u2013 unbeschadet vollen Schadensersatzes \u2013 Gelegenheit zur Ersatzlieferung zu geben, wenn dem<br \/>\nK\u00e4ufer durch diese kein Schaden entsteht. Macht der Verk\u00e4ufer von dieser M\u00f6glichkeit keinen Gebrauch oder entsteht dem<br \/>\nK\u00e4ufer ein Schaden durch sp\u00e4tere Lieferung, so ist der K\u00e4ufer berechtigt, einen Deckungskauf zu t\u00e4tigen. Der Deckungsk\u00e4ufer<br \/>\nist verpflichtet, bestm\u00f6glich die Interessen des Erst-Verk\u00e4ufers zu wahren. Der Schadensersatz besteht in dem entgangenen<br \/>\nGewinn, d.h. in der Differenz zwischen dem vereinbarten Preis und dem Preis, der vom K\u00e4ufer beim Verkauf einer<br \/>\nvertragsm\u00e4\u00dfig gelieferten Ware erzielt worden w\u00e4re, abz\u00fcglich der infolge der Nichtlieferung ersparten Kosten, zuz\u00fcglich aller<br \/>\nsonstigen bezifferbaren Sch\u00e4den.<br \/>\n6.2.4. Die nach der EU-Marktordnung Obst und Gem\u00fcse vorgesehenen amtlichen und \u00e4hnlichen Kontrollen haben f\u00fcr die<br \/>\nVertragspartner keine Bedeutung und ersetzen Sachverst\u00e4ndigengutachten nicht, es sei denn, es w\u00e4re im Einzelfall etwas<br \/>\nanderes vereinbart.<br \/>\n6.2.5. Bei amtlicher Einfuhrverweigerung oder bei Unm\u00f6glichkeit der Einschaltung eines Sachverst\u00e4ndigen kann jeder<br \/>\nVertragspartner den Vertrag folgenlos und binnen drei Tagen nach Kenntnis der Einfuhrverweigerung aufheben. Andernfalls<br \/>\nbleibt der Kontrakt bestehen.<br \/>\n7. Zahlung<br \/>\n7.1. Mangels anderer Vereinbarung ist der Kaufpreis 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.<br \/>\n7.2. Der K\u00e4ufer ist nicht verpflichtet, den Kaufpreis zu zahlen, bevor er Gelegenheit gehabt hat, die Ware zu untersuchen, es<br \/>\nsei denn, anderes w\u00e4re vereinbart.<br \/>\n7.3. Erfolgen bei laufender Lieferung die Zahlungen nicht vereinbarungsgem\u00e4\u00df, so ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, die weitere<br \/>\nLieferung nach erfolgloser Zahlungsaufforderung bis zur Zahlung einzustellen oder den Rest des Vertrages aufzuk\u00fcndigen und<br \/>\nSchadensersatz zu verlangen.<br \/>\n8. Eigentumsvorbehalt<br \/>\n8.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem<br \/>\nKunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die<br \/>\nKaufsache zur\u00fcckzunehmen. In der Zur\u00fccknahme der Kaufsache durch uns liegt ein R\u00fccktritt vom Vertrag. Wir sind nach<br \/>\nR\u00fccknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserl\u00f6s ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden \u2013<br \/>\nabz\u00fcglich angemessener Verwertungskosten \u2013 anzurechnen.<br \/>\n8.2. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits<br \/>\njetzt alle Forderungen in H\u00f6he des Faktura-Endbetrages (einschlie\u00dflich MWSt) unserer Forderung ab, die ihm aus der<br \/>\nWeiterver\u00e4u\u00dferung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob die Kaufsache ohne oder<br \/>\nnach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung<br \/>\nerm\u00e4chtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unber\u00fchrt. Wir verpflichten uns jedoch, die<br \/>\nForderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erl\u00f6sen nachkommt,<br \/>\nnicht in Zahlungsverzug ger\u00e4t und insbesondere kein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt<br \/>\nist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so k\u00f6nnen wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen<br \/>\nForderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen<br \/>\naush\u00e4ndigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.<br \/>\n8.3. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets f\u00fcr uns vorgenommen. Wird die Kaufsache<br \/>\nmit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im<br \/>\nVerh\u00e4ltnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschlie\u00dflich MwSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenst\u00e4nden zur<br \/>\nZeit der Verarbeitung. F\u00fcr die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im \u00dcbrigen das Gleiche wie f\u00fcr die unter Vorbehalt<br \/>\ngelieferte Kaufsache.<br \/>\n8.4. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden untrennbar vermischt, so erwerben wir das<br \/>\nMiteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschlie\u00dflich MwSt.) zu den<br \/>\nanderen vermischten Gegenst\u00e4nden zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache<br \/>\ndes Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilm\u00e4\u00dfig Miteigentum \u00fcbertr\u00e4gt. Der<br \/>\nKunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum f\u00fcr uns.<br \/>\n8.5. Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der<br \/>\nKaufsache mit einem Grundst\u00fcck gegen einen Dritten erwachsen.<br \/>\n8.6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der<br \/>\nrealisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% \u00fcbersteigt; die Auswahl der<br \/>\nfreizugebenden Sicherheiten obliegt uns.<br \/>\n9. Haftung<br \/>\n9.1. Soweit in diesen Bedingungen nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes bestimmt ist, ist unsere Haftung gegen\u00fcber dem Kunden<br \/>\nauf das gesetzlich zul\u00e4ssige Ma\u00df beschr\u00e4nkt. Hiernach haften wir dem Kunden f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch uns sowie unsere<br \/>\nVertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursacht worden sind. Bei der Verletzung wesentlicher<br \/>\nVertragspflichten haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den<br \/>\nvorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.<br \/>\n9.2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit bleibt unber\u00fchrt; dies gilt auch<br \/>\nf\u00fcr die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Das gleiche gilt f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch das Fehlen einer von uns<br \/>\ngarantierten Beschaffenheit hervorgerufen werden oder Fehler betreffen, die wir arglistig verschwiegen haben.<br \/>\n10. Erf\u00fcllungsort \/ Gerichtsstand<br \/>\n10.1. Sofern nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist, ist Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Verpflichtungen nach diesem<br \/>\nVertrag Hochdorf.<br \/>\n10.2. Gerichtsstand ist Stuttgart, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren ausdr\u00fccklich, dass die Entscheidung eines<br \/>\nSchiedsgerichtes bindend ist. Wir sind berechtigt, unsere Rechte auch am gesetzlichen Gerichtsstand des Kunden geltend zu<br \/>\nmachen.<br \/>\n10.3. Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) des Unidroit-<br \/>\nAbkommens und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts sind ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Geltungsbereich 1.1. Unsere Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten ausschlie\u00dflich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir h\u00e4tten ausdr\u00fccklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausf\u00fchren. [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":42,"menu_order":4,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-13","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.solfruit.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/13","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.solfruit.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.solfruit.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.solfruit.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.solfruit.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=13"}],"version-history":[{"count":46,"href":"https:\/\/www.solfruit.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/13\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":816,"href":"https:\/\/www.solfruit.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/13\/revisions\/816"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.solfruit.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/42"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.solfruit.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=13"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}